Impressum
 
A 1     Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 KW

A 2    Motorräder bis maximal 35 KW

A       Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

B        PKW und kleine LKW bis 3,5 to

BE     PKW und kleine LKW bis 3,5 to mit Anhänger über 750 kg

AM    Mokick / Moped / 50er Roller bis 50 ccm und maximal 45 km/h

L        Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit                  
           Anhänger. (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)

           Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit 
           Anhänger

        
  Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger

T        Traktor über 32 km/h bis 60 km/h in der Land-
           oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

           Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land-
           oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Mofa          


C1       Leichtere LKW: Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t auch mit Anhänger


C1E    Leichtere Lastzüge: Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t und Anhänger über
           750kg. Die Gesamtmasse des Anhängers dürfen  nicht größer sein als die
           Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen
          Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

C        Schwerere LKW: Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
           auch mit Anhänger bis 750 kg zG

CE      Schwere Lastzüge: Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
           und Anhänger über 750 kg zG
DSGVO