A 1 Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 KW
A 2 Motorräder bis maximal 35 KW
A Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
B PKW und kleine LKW bis 3,5 to
BE PKW und kleine LKW bis 3,5 to mit Anhänger über 750 kg
AM Mokick / Moped / 50er Roller bis 50 ccm und maximal 45 km/h
L Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit
Anhänger. (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit
Anhänger
Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
T Traktor über 32 km/h bis 60 km/h in der Land-
oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land-
oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Mofa
C1 Leichtere LKW: Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t auch mit Anhänger
C1E Leichtere Lastzüge: Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t und Anhänger über
750kg. Die Gesamtmasse des Anhängers dürfen nicht größer sein als die
Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen
Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
C Schwerere LKW: Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger bis 750 kg zG
CE Schwere Lastzüge: Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG